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ZNER 2012, 420
VGH Kassel 
13. Nachsichtgewährung bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 16 Abs. 6 Satz 1 EEG 2004 (Urteil vom 30.05.2012, 6 A 1017/11)

Die Ausschlussfrist des § 16 Abs. 6 Satz 1 EEG 2004 gilt für sämtliche nach § 16 Abs. 2 und 3 EEG 2004 bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorzulegende Nachweise.

VGH Kassel, ZNER 2012, 420-423 (Urteil vom 30.05.2012, 6 A 1017/11)

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