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ZNER 2018, 351
BVerwG 
12. 380 kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Sechtem (Urteil vom 14.03.2018, 4 A 5.17)

Zwischen zwei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben fehlt der für eine einheitliche Planfeststellung nach § 78 Abs. 1 VwVfG notwendige zeitliche Zusammenhang, wenn die gesetzliche Ausgestaltung der Planungen die Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für eines dieser Vorhaben im Zeitpunkt der Planfeststellung des anderen Vorhabens nicht zulässt.

BVerwG, ZNER 2018, 351-359 (Urteil vom 14.03.2018, 4 A 5.17)

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