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ZNER 2011, 456
LG Frankfurt (Oder) 
11. Zum Bezugspunkt des 500 kW-Schwellenwerts des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 3 EEG 2009 (Urteil vom 13.04.2011, 14 O 292/10)

Der in § 66 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EEG 2009 normierte Schwellenwert 500 kW bezieht sich lediglich auf den im Kraft-Wärme-Kopplung gewonnenen Stromanteil.

LG Frankfurt (Oder), ZNER 2011, 456-457 (Urteil vom 13.04.2011, 14 O 292/10)

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