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ZNER 2011, 318
BGH 
10. Blindstromentgelte auf vertraglicher Grundlage (Urteil vom 06.04.2011, VIII ZR 31/09)

a) Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im EEG vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB unwirksam.

BGH, ZNER 2011, 318-322 (Urteil vom 06.04.2011, VIII ZR 31/09)

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