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ZLR 2003, 369
Mettke 
Anmerkung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.11.2002, 6 U 85/02

Bei der Beurteilung, ob die Etikettierung und Aufmachung eines Lebensmittels oder die Werbung hierfür irreführend ist, kommt es nach der Rechtsprechung des EuGH bekanntlich nicht länger auf den flüchtigen deutschen Durchschnittsverbraucher an, sondern auf seine etwas intelligentere europäische Ausführungsform, nämlich den verständigen und durchschnittlich informierten Verbraucher. …

Mettke, ZLR 2003, 369-370

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