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ZLR 2001, 163
Scholz 
Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 19.07.2000, 6 U 53/00

Das vorliegende Urteil des OLG Köln überrascht in seiner liberalen Auslegung des Verbots der krankheitsbezogenen Angaben nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 LMBG. Wenn man die bisherige Rechtsprechung zur Lebensmittelwerbung berücksichtigt, schienen Aussagen, daß ein Lebensmittel wie ein Speisepilz „den Cholesterinspiegel senken, Viren bekämpfen, das Immunsystem stärken soll“, generell unzulässig zu sein. …

Scholz, ZLR 2001, 163-167

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