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ZLR 2002, 497
Berlit 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 20.12.2001, I ZR 135/99

Die vorliegenden Entscheidungen des BGH „FRÜHSTÜCKS-DRINK I“ und „FRÜHSTÜCKS-Drink II“ sind aus zweierlei Gründen von erheblicher Bedeutung. In beiden Entscheidungen nimmt der BGH erstmals ausführlich Stellung zu der Frage, ob das zum Warenzeichengesetz entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer markenmäßigen Benutzung auch zur Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche nach dem Markengesetz vorliegen muß. …

Berlit, ZLR 2002, 497-500

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