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ZLR 2002, 527
Hecker 
Anmerkung zu AG Köln, Beschluss vom 31.08.2001, 584 OWi 202/01

Dem Bußgeldverfahren vor dem AG Köln liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betroffene, ein Lebensmittelhändler, betreibt in Deutschland ein Fachgeschäft für Produkte aus Großbritannien. Hier bietet er u.a. Lebensmittel in der Originalverpackung an, also unter ihrer Originalverkehrsbezeichnung (z.B. „Sandwich Fillers“, „Lucozade Original Energy“, „Castlemaine Draught Lager“ u.…

Hecker, ZLR 2002, 527-531

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