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ZLR 2006, 234
Nieder 
Anmerkung

In seiner Anmerkung zur BGH-Entscheidung „Champagner-Bratbirne“ führt Schulte-Beckhausen in ZLR 2006, 72/75 aus, das in I. Instanz mit dem Fall befaßte LG Stuttgart habe die Klage des Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne insoweit abgewiesen, als jedwede Verwendung der Bezeichnung „Champagner-Bratbirne“ unterbunden werden sollte. Richtig ist, daß das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 24. …

Nieder, ZLR 2006, 234

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