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ZLR 2001, 342
LG Wiesbaden 
8. Landgericht Wiesbaden – „Tabakhaftung“ (Beschluss vom 07.03.2000, 9 O 222/99)

Zigaretten sind trotz der von ihrem Konsum ausgehenden Risiken für die Gesundheit nicht als fehlerhafte Produkte anzusehen. Die mit dem Rauchen verbundenen Gefahren sind seit Jahrzehnten allgemein bekannt, mit dem Konsum dieses Produkts typischerweise verbunden und werden von den Konsumenten grundsätzlich in Kauf genommen.

LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342-346 (Beschluss vom 07.03.2000, 9 O 222/99)

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