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ZLR 2000, 405
OLG Nürnberg 
6. Oberlandesgericht Nürnberg – „Saft II“ (Urteil vom 28.12.1999, 3 U 2356/99)

Es ist jedenfalls dann gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 5b LMBG irreführend, ein Fruchtnektargetränk unter der Bezeichnung „Multivitaminsaft“ zu bewerben, wenn diese in „D. Elbestern Apfel-, Orangen- oder Multivitaminsaft“ verwendet wird.

OLG Nürnberg, ZLR 2000, 405-410 (Urteil vom 28.12.1999, 3 U 2356/99)

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