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ZLR 2002, 673
Hanseatisches OLG Hamburg 
5. Hans. Oberlandesgericht Hamburg – „deutlich erhöhter Cholesterinspiegel“ (Urteil vom 29.08.2002, 3 U 236/01)

Die Werbeangaben „Für alle, die ihren deutlich erhöhten Cholesterinspiegel aktiv senken wollen“ sowie „Für Menschen mit deutlich erhöhtem Cholesterinspiegel“ für ein Streichfett (diätetisches Lebensmittel) mit cholesterinsenkender Wirkung sind unzulässig (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG). Auch der Hinweis auf Krankheitssymptome kann einen Krankheitsbezug herstellen, das ist vorliegend jeweils wegen der Angabe „deutlich erhöht“ der Fall, …

Hanseatisches OLG Hamburg, ZLR 2002, 673-684 (Urteil vom 29.08.2002, 3 U 236/01)

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