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ZLR 2006, 302
OVG Nordrhein-Westfalen 
3. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – „Lactobact Omni FOS II“ (Urteil vom 17.03.2006, 13 A 1977/02)

Wird die Erteilung einer Allgemeinverfügung nach § 54 Abs. 2 LFGB aus anderen als den dort bezeichneten zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes abgelehnt, kann die Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland im Wege der Feststellungsklage geklärt werden.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZLR 2006, 302-329 (Urteil vom 17.03.2006, 13 A 1977/02)

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