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ZLR 2004, 631
OVG Rheinland-Pfalz 
3. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz „Weinrechtliche Untersagungsverfügung“ (Urteil vom 04.11.2003, 7 A 10959/03.OVG)

Für den Erlaß einer Untersagungsverfügung im Rahmen der Weinüberwachung ist in Rheinland-Pfalz gemäß § 1 a Abs. 1 Nr. 2 AGLMBG die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig.

OVG Rheinland-Pfalz, ZLR 2004, 631-635 (Urteil vom 04.11.2003, 7 A 10959/03.OVG)

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