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ZLR 2006, 721
OVG Niedersachsen 
3. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht – „Red Rice II“ (Urteil vom 23.03.2006, 11 LC 180/05)

Bei der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln gilt der aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften auch im deutschen Recht.

OVG Niedersachsen, ZLR 2006, 721-741 (Urteil vom 23.03.2006, 11 LC 180/05)

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