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ZLR 2001, 129
BGH 
3. Bundesgerichtshof – „Stich den Buben“ (Urteil vom 10.08.2000, I ZR 126/98)

a) Der Name einer im Verkehr bekannten (Weinbergs-) Lage kann – auch ohne die weinbezeichnungsrechtlich vorgesehene Beifügung einer Ortsbezeichnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 WeinVO) – eine (mittelbare) geographische Herkunftsangabe darstellen.

BGH, ZLR 2001, 129-142 (Urteil vom 10.08.2000, I ZR 126/98)

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