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ZLR 2002, 492
BGH 
3. Bundesgerichtshof – „Frühstücks-Drink II“ (Urteil vom 20.12.2001, I ZR 135/99)

Von der Benutzung einer Bezeichnung als Marke, nämlich als Unterscheidungsmittel gegenüber Waren anderer Unternehmen, kann nicht ausgegangen werden, wenn es sich bei der Bezeichnung um eine beschreibende Angabe (hier: Frühstücks-Trank) handelt, die vom angesprochenen Verkehr, also von dem angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, …

BGH, ZLR 2002, 492-497 (Urteil vom 20.12.2001, I ZR 135/99)

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