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ZLR 2001, 299
OLG Köln 
2. Oberlandesgericht Köln – „Frischer Rahmjoghurt“ (Urteil vom 29.09.2000, 6 U 11/00)

Die Bezeichnung „Frischer … (z.B. Rahmjoghurt)“ für ein Erzeugnis der Sorte „Joghurt mild“, das in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten wird, ist keine zulässige Verkehrsbezeichnung i. S. der Milcherzeugnisverordnung. Sie wird bei prominenter Verwendung auf dem Behältnis, in dem sich das Produkt befindet, als Verkehrsbezeichnung eines (neuen) Erzeugnisses aus einer – gesetzlich nicht vorgesehenen – Klasse „Frischer Rahmjoghurt“ verstanden.…

OLG Köln, ZLR 2001, 299-311 (Urteil vom 29.09.2000, 6 U 11/00)

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