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ZLR 2005, 459
BVerwG 
2. Bundesverwaltungsgericht – „Schwarzbier“ (Urteil vom 24.02.2005, 3 C 5.04)

Mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit wäre es nicht vereinbar, die Herstellung von Bier ausnahmslos dem deutschen Reinheitsgebot zu unterwerfen. § 9 VorlBierG genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil er die Möglichkeit von Ausnahmen vorsieht. Allerdings ist eine großzügige Handhabung geboten.

BVerwG, ZLR 2005, 459-467 (Urteil vom 24.02.2005, 3 C 5.04)

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