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ZLR 2002, 217
BVerfG 
1. Bundesverfassungsgericht – „Schächten“ (Urteil vom 15.01.2002, 1 BvR 1783/99)

Die Tätigkeit eines nichtdeutschen gläubigen muslimischen Metzgers, der Tiere ohne Betäubung schlachten (schächten) will, um seinen Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung den Genuß von Fleisch geschächteter Tiere zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich anhand von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu beurteilen.

BVerfG, ZLR 2002, 217-230 (Urteil vom 15.01.2002, 1 BvR 1783/99)

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