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ZFWG 2007, 471
VG Hamburg 
Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 19.12.2007, 5 E 2673/07)

Die in Form von Briefwetten angebotenen bzw. über das Internet nach Gibraltar vermittelten Sportwetten fallen unter den in § 284 Abs. 1 StGB genannten Begriff des Glücksspiels.

VG Hamburg, ZfWG 2007, 471 (Beschluss vom 19.12.2007, 5 E 2673/07)

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