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ZFWG 2008, 285
VG Wiesbaden 
VERWALTUNGSGERICHT WIESBADEN: Texas Hold'em (Urteil vom 10.12.2007, 5 E 1417/05)

Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Kartenspiel "Texas Hold'em" um ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel handelt, da das Spiel – eine Pokervariante mit offenen Gemeinschaftskonten – vom klassischen Poker und damit von einem Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB abgeleitet ist und die begehrte Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Spiel daher an dem zwingenden Versagungsgrund des § 33 e Abs. …

VG Wiesbaden, ZfWG 2008, 285-287 (Urteil vom 10.12.2007, 5 E 1417/05)

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