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ZFWG 2009, 66
VG Trier 
VERWALTUNGSGERICHT TRIER: Erlaubtes Pokerturnier (Urteil vom 03.02.2009, 1 K 592/08.TR)

Die Veranstaltung von Pokerturnieren, in denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60,00 €) als Gewinne ausgeschrieben werden und bei denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkostenbeitrag (hier: 15 €) erhoben wird, unterliegt dem gewerblichen Spielrecht und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag.

VG Trier, ZfWG 2009, 66-69 (Urteil vom 03.02.2009, 1 K 592/08.TR)

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