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ZFWG 2024, 364
BVerwG 
Unzulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer (Urteil vom 29.02.2024, 9 CN 1.23)

Die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer ist unzulässig, weil sie gegen das Gleichartigkeitsverbot nach Art. 105 Abs. 2a GG verstößt (Bestätigung von BVerwG – 9 C 2.22 – BVerwGE 176, 272).

BVerwG, ZfWG 2024, 364-366 (Urteil vom 29.02.2024, 9 CN 1.23)

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