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ZFWG 2008, 396
OVG Rheinland-Pfalz 
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Pokerturniere sind unter Auflagen erlaubt (Beschluss vom 21.10.2008, 6 B 10778/08)

Ein Pokerturnier darf nur in der Weise veranstaltet werden, dass von den Teilnehmern kein Einsatz, also keine Geldleistung verlangt wird, die in die Gewinne fließt. Es darf lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von maximal 15,– Euro pro Turnier und Teilnehmer erhoben werden. Eine Erhöhung während des Spiels („re-buy“) ist nicht zulässig.

OVG Rheinland-Pfalz, ZfWG 2008, 396 (Beschluss vom 21.10.2008, 6 B 10778/08)

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