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ZFWG 2007, 470
OLG Celle 
Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 20.11.2007, 4 W 206/07)

Der Formulierung in der ausgehängten Hausordnung einer Spielbank, vom Spielbetrieb seien Personen ausgeschlossen, für die der Spielbank eine Sperrmitteilung einer anderen Spielbank in Deutschland oder Österreich vorliege, stellt mangels Bestimmtheit und Erkennbarkeit des Ausschlusstatbestandes keinen wirksamen Ausschluss von Spielern dar.

OLG Celle, ZfWG 2007, 470 (Beschluss vom 20.11.2007, 4 W 206/07)

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