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ZFWG 2009, 341
KG Berlin 
Kammergericht Berlin: Lotto-Trainer (Urteil vom 12.08.2009, 24 U 40/09)

Keine Rechtsmissbräuchlichkeit bei Klage eines niederländischen, im Bereich des Glücksspiels tätigen Privatunternehmens gegen den Inhaber einer inländischen Lottoannahmestelle auf Unterlassung von Werbung, die gegen den GlüStV verstößt, und zwar auch dann nicht, wenn das klägerische Unternehmen auf dem öffentlich-rechtlichen Weg versucht, den GlüStV zu Fall zu bringen.

KG Berlin, ZfWG 2009, 341-346 (Urteil vom 12.08.2009, 24 U 40/09)

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