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ZFWG 2015, 156
VG Göttingen 
Erhebung von Vergnügungsteuern in Niedersachsen nach Inkrafttreten des GlüStV n. F. (Urteil vom 25.09.2014, 2 A 925/13)

Auch nach Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Länder haben die Niedersächsischen Kommunen die Kompetenz, Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer für in Spielhallen betriebene Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zu erheben.

VG Göttingen, ZfWG 2015, 156 (Urteil vom 25.09.2014, 2 A 925/13)

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