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WRPL 2024, 1
BGH 
DSGVO – Verwertung einer unzulässigen Videoüberwachung (Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 1370/20)

a) Die Frage, ob die auf einer unzulässigen Videoüberwachung beruhenden Erkenntnisse einer Partei bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung verwertet werden dürfen, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beurteilen.

BGH, WRPL 2024, Heft 08, Online, - (Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 1370/20)

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