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WRP 2005, 1191
OLG Stuttgart 
„teilweise“ TÜV geprüft (Beschluss vom 10.05.2005, 2 W 12/05)

Die Werbung für ein aus 100 Einzelzeilen bestehendes Werkzeugset mit dem Logo einer technischen Überwachungsanstalt und dem Zusatz „teilweise“ ist irreführend, wenn nicht in der Werbung gleichzeitig deutlich und unmissverständlich angegeben wird, welche der abgebildeten Teile des Sets tatsächlich Gegenstand der Prüfung gewesen sind.

OLG Stuttgart, WRP 2005, 1191-1192 (Beschluss vom 10.05.2005, 2 W 12/05)

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