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WRP 2017, 990
BGH 
Zivilrecht: Formulierung einer Widerrufserklärung (Urteil vom 12.01.2017, I ZR 198/15)

a) Für die Erklärung eines Widerrufs nach § 355 Abs. 1 BGB aF braucht der Verbraucher das Wort „widerrufen“ nicht zu verwenden. Es genügt, wenn der Erklärende deutlich zum Ausdruck bringt, er wolle den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen.

BGH, WRP 2017, 990-994 (Urteil vom 12.01.2017, I ZR 198/15)

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