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WRP 2006, 287
LG Stuttgart 
Widerruf bei Handy ohne Vertrag (Urteil vom 30.09.2005, 38 O 79/05 KfH)

Schließt ein Anbieter von Mobiltelefonen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Handys ohne Kartenvertrag den Widerruf für den Fall der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist aus, so benachteiligt er seine Kunden unangemessen, weil es sich bei dem Grundgeschäft um einen reinen Kaufvertrag handelt.

LG Stuttgart, WRP 2006, 287-289 (Urteil vom 30.09.2005, 38 O 79/05 KfH)

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