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WRP 2009, 1388
BGH 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Mescher weis (Urteil vom 02.07.2009, I ZR 146/07)

a) Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.

BGH, WRP 2009, 1388-1391 (Urteil vom 02.07.2009, I ZR 146/07)

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