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WRP 2008, 1132
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „Simplify Your Production“ (Urteil vom 10.04.2008, 3 U 78/07)

Die Vermutung der Dringlichkeit gem. § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verletzte das als rechtswidrig beanstandete Verhalten in positiver Kenntnis der maßgeblichen Umstände längere Zeit hingenommen hat, so dass aus seinem Abwarten geschlossen werden kann, ihm sei die Angelegenheit nicht eilig. Maßgebend sind dabei keine starren Fristen, sondern die Umstände des Einzelfalls.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2008, 1132 (Urteil vom 10.04.2008, 3 U 78/07)

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