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WRP 2005, 1034
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Standesrecht: Werbevertrag mit „Gesundheitsnetz“ (Urteil vom 16.06.2005, 6 U 5806/04)

Der von einem Pharmahersteller getätigte Abschluss eines Werbevertrags mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, lässt sich ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes sowie der von diesem übernommenen Pflichten auch dann nicht wegen Beteiligung an einem Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot nach § 7 Abs. 1 HWG bzw. nach § 34 der Musterberufsordnung für Ärzte als unlauter im Sinne des § 4 Nr. …

OLG München, WRP 2005, 1034 (Urteil vom 16.06.2005, 6 U 5806/04)

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