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WRP 2009, 1526
BGH 
Wettbewerbsrecht/Markenrecht/Bürgerliches Recht: DAX (Urteil vom 30.04.2009, I ZR 42/07)

a) Veröffentlicht der Markeninhaber (hier: Deutsche Börse AG) einen mit der Marke bezeichneten Aktienindex (hier: DAX), kann er einem Dritten aufgrund des Markenrechts nicht verbieten, in den von dem Dritten emittierten Finanzprodukten als Bezugsgröße auf den Aktienindex zu verweisen, wenn dies sachlich und informativ geschieht und der Eindruck vermieden wird, es bestünden Handelsbeziehungen zwischen den Beteiligten.…

BGH, WRP 2009, 1526-1533 (Urteil vom 30.04.2009, I ZR 42/07)

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