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WRP 2008, 1387
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Nichts hilft schneller“ (Urteil vom 10.04.2008, 3 U 182/07)

Wird ein Unterlassungsanspruch in erster Instanz nur auf einen Verstoß gegen § 11 Abs. 2 HWG und erst in zweiter Instanz auch auf § 3 HWG (Irreführung) gestützt, so ist insoweit die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 Abs. 2 UWG) wegen der unnötig verstrichenen Zeit widerlegt.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2008, 1387 (Urteil vom 10.04.2008, 3 U 182/07)

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