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WRP 2009, 98
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Erkältungssaft für die Nacht“ (Urteil vom 15.08.2008, 6 U 63/08)

Eine Werbung für Arzneimittel verlässt den Bereich der Erinnerungswerbung – § 4 Abs. 6 HWG –, wenn sie eine Produktverpackung abbildet, die über die vollständige Bezeichnung des Mittels hinaus augenfällig in Text und Bild auf die Anwendungsgebiete (hier: die einzelnen zu behandeln Erkältungsbeschwerden) hinweist, die der Bezeichnung so detailliert nicht zu entnehmen sind.

OLG Köln, WRP 2009, 98 (Urteil vom 15.08.2008, 6 U 63/08)

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