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WRP 2007, 1272
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Bürgerliches Recht: „Für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung“ (Urteil vom 30.03.2007, 6 U 207/06)

Ein von dem Gläubiger vorformulierter Text, der im Zusammenhang mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe „für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung“ anfallen lässt, ohne ein Verschulden des Schuldners zu erwähnen, ist nicht nach § 307 BGB unwirksam, sondern regelmäßig dahin zu verstehen, dass das Verschuldenserfordernis als gesetzliches Leitbild vorausgesetzt wird.…

OLG Köln, WRP 2007, 1272 (Urteil vom 30.03.2007, 6 U 207/06)

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