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WRP 2006, 909
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Arzneimittelrecht: Herstellung eines Fertigarzneimittels (Urteil vom 23.02.2006, 6 U 3721/05)

Stellt ein Apotheker ein Fertigarzneimittel in seiner Apotheke dadurch her, dass er mehrere medizinisch wirksame Substanzen mischt, dann ist dieses Mittel gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG auch dann von der Zulassungspflicht befreit, wenn der Apotheker diese Wirkstoffe nicht selbst hergestellt, sondern fertig von dritter Seite bezogen hat.

OLG München, WRP 2006, 909 (Urteil vom 23.02.2006, 6 U 3721/05)

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