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WRP 2008, 522
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Zitrus-Aktiv-Formel (Urteil vom 27.07.2007, 5 U 147/06)

Vergeht von dem Zeitpunkt Kenntnisnahme von dem Verletzungsfall bis zu der ersten Abmahnung ein Zeitraum von mehreren (hier: mehr als 5) Wochen, so bedarf es auch im Anwendungsbereich der Dringlichkeitsvermutung in der Regel der Darlegung des Antragstellers, dass dieser Zeitraum für die Vorbereitung der Anspruchsverfolgung erforderlich war und in welcher Weise er ihn hierfür konkret genutzt hat.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2008, 522 (Urteil vom 27.07.2007, 5 U 147/06)

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