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WRP 2007, 1251
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „Simyo Industries“ (Urteil vom 15.08.2007, 5 U 173/06)

Wenn der Verletzte in einer durchschnittlich schwierigen Wettbewerbsstreitigkeit fast zwei Monate zwischen der Kenntniserlangung von dem Wettbewerbsverstoß und der Einreichung des Verfügungsantrags vergehen lässt (ohne vorherige Abmahnung des Verletzers), kann er die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG selbst widerlegt haben.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 1251-1252 (Urteil vom 15.08.2007, 5 U 173/06)

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