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WRP 2012, 493
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Combiotik (Urteil vom 03.11.2011, 3-11 O 61/11)

Die Aussage „nach dem Vorbild der Muttermilch“ für eine Babyfolgenahrung ist zulässig, weil damit nicht zum Ausdruck gebracht wird, die Nahrung entspreche vollständig der Muttermilch.

LG Frankfurt a. M., WRP 2012, 493-496 (Urteil vom 03.11.2011, 3-11 O 61/11)

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