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WRP 2006, 1507
BGH 
Wettbewerbsrecht: Anbieterkennzeichnung im Internet (Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03)

a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

BGH, WRP 2006, 1507-1511 (Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03)

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