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WRP 2007, 354
Brandenburgisches OLG 
Wettbewerbsrecht: Angebot aus der Zwangsvollstreckung (Urteil vom 27.06.2006, 6 U 71/05)

Wer eine Immobilie als „Angebot aus der Zwangsvollstreckung“ bewirbt, wirbt irreführend, wenn aus der Werbung nicht hervorgeht, dass lediglich die Möglichkeit der Ersteigerung der Immobilie im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens verschafft wird und Bietinteressenten akquiriert werden sollen.

Brandenburgisches OLG, WRP 2007, 354 (Urteil vom 27.06.2006, 6 U 71/05)

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