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WRP 2014, 475
OLG Bamberg 
Wettbewerbsrecht: Werbung für Stromtarif mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“ (Urteil vom 26.02.2014, 3 U 164/13)

Die Werbung für einen Stromtarif mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“ ist nicht irreführend, wenn darauf hingewiesen wird, auf welche Preisbestandteile sich diese Werbung bezieht. Insbesondere ist es zur Vermeidung einer Irreführung nicht erforderlich, den prozentualen Anteil der variablen Preisbestandteile im Verhältnis zum Gesamtpreis anzugeben.

OLG Bamberg, WRP 2014, 475-477 (Urteil vom 26.02.2014, 3 U 164/13)

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