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WRP 2005, 1183
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften (Beschluss vom 02.08.2005, 5 U 95/04)

Die Werbung für das Herunterladen von Handy-Klingeltönen über Mehrwertdienst-Rufnummern in Jugendzeitschriften ist unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 2 UWG, wenn sie keine klare, eindeutige und für den angesprochenen Minderjährigen verständliche Aufklärung über die aus dem Kauf resultierenden Kosten enthält und er die ihm tatsächlich entstehenden Kosten daher nicht abschätzen kann.

KG Berlin, WRP 2005, 1183 (Beschluss vom 02.08.2005, 5 U 95/04)

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