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WRP 2013, 833
OLG Thüringen 
Wettbewerbsrecht: Grob fahrlässige Unkenntnis von einem Wettbewerbsverstoß (Urteil vom 29.03.2012, 2 U 82/12)

Grob fahrlässige Unkenntnis von einem Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn der Antragsteller den Verstoß bei einer vorangegangenen Überprüfung der Werbung nicht zum Anlass für eine Abmahnung genommen hat, obwohl der Verstoß leicht erkennbar war.

OLG Thüringen, WRP 2013, 833 (Urteil vom 29.03.2012, 2 U 82/12)

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