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WRP 2016, 1391
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: „Eines der wichtigsten Meinungsforschungsinstitute“ (Urteil vom 24.06.2016, 6 U 190/15)

Die Aussage, zu den „wichtigsten Meinungsforschungsinstituten in Deutschland“ zu gehören, kann eine Angabe im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 UWG darstellen.

OLG Köln, WRP 2016, 1391-1396 (Urteil vom 24.06.2016, 6 U 190/15)

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