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WRP 2025, 93
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Verjährung des Unterlassungsanspruchs vor Ablauf der Unterwerfungsfrist (Urteil vom 13.11.2024, 6 U 38/24)

Eine Abmahnung ist nicht berechtigt im Sinn von § 13 Abs. 3 UWG, wenn der Unterlassungsanspruch verjähren würde, bevor die eingeräumte Frist zur Unterwerfung endet. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verjährungseinrede im späteren Prozess erhoben wird.

OLG Karlsruhe, WRP 2025, 93-105 (Urteil vom 13.11.2024, 6 U 38/24)

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